Zugangsvoraussetzungen und Künstlerisch-gestalterische Eignung
Um an der FH Dortmund im Fachbereich Design ein Studium beginnen zu können benötigt ihr das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Zum Beispiel könnt ihr auch mit einem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife – „Abitur“ einem Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule oder dem Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule bei uns studieren. Weitere Infos findet ihr hier: Bachelorqualifikation
Alle Studiengänge des Fachbereichs Design erfordern zusätzlich die Prüfung der künstlerisch-gestalterischen Eignung durch eine Kommission. Diese sind ein Teil der Zugangsvoraussetzung für das Studium am Fachbereich Design.
Die Zulassung zum Feststellungsverfahren der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung setzt eine Anmeldung voraus. Diese Anmeldung muss bis spätestens 1. März eines jeden Jahres online auf der Internetseite des Fachbereichs Design erfolgen.
Die Bewerber*innen werden nach dem 01. März zum Feststellungsverfahren schriftlich eingeladen und Themen der beiden Hausaufgaben bekannt gegeben.
Jeder Studiengang am Fachbereich hat unterschiedliche Anforderungen an die studiengangsbezogene künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung und die einzureichenden Arbeitsproben:
Zusätzlich könnt ihr euch informieren bei: Dagmar Hösch (International Office an der Sonnenstraße) oder online:
Informationen zu Auslandaufenthalten und Fördermöglichkeiten: www.fh-dortmund.de/auslandsaufenthalt
Informationen zum Auslandsstudium und Partnerhochschulen des Fachbereichs Design: www.fh-dortmund.de/Design > International
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